Allgemeine Geschäftsbedingungen
Regina Stelzer Photography
Oberjahring 45
A-8505 St. Nikolai/S
I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Regina Stelzer Photography ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2. Regina Stelzer Photography erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten, sofern keine Änderung durch Regina Stelzer Photography bekannt gegeben wird, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Gleiches gilt für Regelungslücken.
1.4. Angebote von Regina Stelzer Photography sind freibleibend und unverbindlich.
II. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Alle Urheber-und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen Regina Stelzer Photography zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyright-vermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
Foto: © Regina Stelzer Photography; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.
Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von Regina Stelzer Photography. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem Regina Stelzer Photography bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2) erfolgt.
2.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (zB Kunstbücher) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist Regina Stelzer Photography die Webadresse mitzuteilen.
III. Eigentum am Filmmaterial –Archivierung
3.1 Digitale Fotografie
Das Eigentum an den Bilddateien steht Regina Stelzer Photography zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen –nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von Regina Stelzer Photography hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.
3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen Regina Stelzer Photography und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
3.3 Regina Stelzer Photography wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von sieben Jahre archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
IV. Kennzeichnung
4.1 Regina Stelzer Photography ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Druckerei etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und Regina Stelzer Photography als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
V. Nebenpflichten
5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält Regina Stelzer Photography diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Regina Stelzer Photography garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).
5.2 Sollte Regina Stelzer Photography vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt Regina Stelzer Photography von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist Regina Stelzer Photography berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport-und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Verlust und Beschädigung
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet Regina Stelzer Photography, aus welchem Rechtstitel immer, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet Regina Stelzer Photography nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; Regina Stelzer Photography haftet insbesondere nicht für allfällige Reise-und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
VII. Leistungsumfang Auftragsabwicklung
7.1 Regina Stelzer Photography wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Die Firma kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist Regina Stelzer Photography hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel, Erstellung grafischer Werke. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
7.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet Regina Stelzer Photography nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Regina Stelzer Photography liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
7.4 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.
7.5 Ist es Regina Stelzer Photography aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag durchzuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Zeit zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf Regina Stelzer Photography.
7.6. Der Vertragspartner kann binnen 14 Tagen (Datum des Vertragsabschlusses) vom Vertrag zurücktreten. Weitere Details zu Stornogebühren befinden sich in den Punkten 8.2 bis 8.4. Ein Muster-Widerrufsformular wird von Regina Stelzer Photography zur Verfügung gestellt.
7.7. Alle Leistungen von Regina Stelzer Photography (insbesondere alle Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Ohne schriftliche Freigabe des Kunden führt Regina Stelzer Photography keine Veröffentlichungs- oder Druckaufträge durch und übernimmt daher keine Verantwortung für eventuelle Verzögerungen.
7.8 Der Vertragspartner wird Regina Stelzer Photography zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Regina Stelzer Photography von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Regina Stelzer Photography wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
7.9 Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Regina Stelzer Photography haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Regina Stelzer Photography wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Regina Stelzer Photography schad- und klaglos; der Kunde hat Regina Stelzer Photography sämtliche Nachteile zu ersetzen, die Regina Stelzer Photography durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Regina Stelzer Photography bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Regina Stelzer Photography hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
VIII. Zahlung
8.1. Die Honorarnoten der Regina Stelzer Photography verstehen sich, bis auf Wiederruf, umsatzsteuerbefreit nach der Kleinunternehmerregelung gemäß §6(1)27 USTG.
8.2 Ein Vertrag mit Regina Stelzer Photography kommt nur durch die schriftliche Bestätigung des Angebotes zustanden. Für den Vertragspartner gilt eine Akontozahlung von 40% des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung, ab einem Auftragswert von € 200,- . Bei Fotoaufträgen muss spätestens 3 Monate vor dem Auftragsdatum auf das angegebene Konto überwiesen werden. Ab Zahlungseingang wandelt sich die Reservierung des Fotografen in eine verbindliche Buchung um.
8.3 Wird ein Fotoprodukt (Fotoalben, Dankeskarten, etc.) in Auftrag gegeben, gilt eine sofortige Akontozahlung nach Vertragsabschluss, ab Zahlungseingang wird der Auftrag in Arbeit genommen.
8.4 Kann das Zeitfenster von 3 Monaten nicht mehr eingehalten werden (zu knappes Buchungsdatum) muss mit Regina Stelzer Photography Rücksprache gehalten werden und eine neue Frist vereinbart werden.
8.5 Kann der vereinbarte Termin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet Regina Stelzer Photography auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Eine allfällig geleistete Akontozahlung wird retourniert.
Als Stornogebühren bei Rücktritt des Vertrags durch den Vertragspartner wegen anderer Gründe gelten:
– in der Zeit vom 90. bis 30. Tag des vereinbarten Termins: 40% der Auftragssumme (Akontozahlung)
– in der Zeit vom 29. bis 15. Tag des vereinbarten Termins: 50 % der Auftragssumme – in der Zeit vom 14. bis 8. Tag des vereinbarten Termins: 70% der Auftragssumme
– in der Zeit vom 7. bis zum des vereinbarten Termins: 100% der Auftragssumme
8.6 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Regina Stelzer Photography berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
8.7 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe gemäß §§456 iVm 458 UGB beziehungsweise bei Verbrauchern nach §§1000 iVm 1333 ABGB. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des Zahlungsverzugs, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
8.8 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.
IX. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen
Regina Stelzer Photography ist –sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht –berechtigt von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von Regina Stelzer Photography seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. §1041 ABGB. Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von Regina Stelzer Photography verarbeitet werden.
X. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Regina Stelzer Photography die von ihm personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung (digital/ analog) und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.
XI. Schlussbestimmungen
11.1 Für alle gegen Regina Stelzer Photography erhobenen Klagen, ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Subsidiär ist der gewöhnliche Aufenthalt heran zu ziehen. Kann auch dieser nicht festgestellt werden, der Ort der Beschäftigung. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die Regeln des internationalen Privatrechts.
11.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten von Regina Stelzer Photography auftragsgemäß hergestellte Lichtbilder, Grafikarbeiten sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.). Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Abbedingen des Schriftformerfordernisses.